
Rechtsgrundlagen: GNotKG (notarielle Beglaubigungen, Grundbuch), JVKostG (Apostille, Führungszeugnis), BZRG, HRegGebV und landesrechtliche Verwaltungskostengesetze bzw. kommunale Gebührensatzungen (Personenstand) – Beträge nach dem KostBRÄG 2025 (Stand 3. September 2026)
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7 Tage kostenlos testenDer Rechner fasst die in der deutschen anwaltlichen Praxis häufig benötigten festen Gebühren zusammen: notarielle Beglaubigungen (GNotKG), Grundbuch- und Registerauszüge, Apostille und Endbeglaubigung, Führungszeugnis (JVKostG/BZRG) sowie Personenstandsurkunden. Wählen Sie einen oder mehrere Posten aus; das Werkzeug summiert die Nettobeträge, berechnet die Umsatzsteuer nur auf die steuerbaren Posten und weist den Gesamtbetrag samt Rechtsgrundlagen aus.
| Bezeichnung | Betrag | USt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens | 0,2-Gebühr, 20,00–70,00 € | 19 % | KV 25100 GNotKG; § 34 GNotKG (Tabelle B); § 121 GNotKG (Höchstgebühr) |
| Beglaubigung einer Abschrift, eines Ausdrucks oder einer Kopie | 10,00 € / Beglaubigung | 19 % | KV 25102 GNotKG |
Notargebühren sind steuerbare Leistungen: zzgl. 19 % Umsatzsteuer und etwaiger Auslagen (§ 1 UStG).
| Bezeichnung | Betrag | USt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Grundbuchausdruck (einfach, nicht beglaubigt) | 10,00 € / Ausdruck | keine | KV 17000 GNotKG |
| Grundbuchausdruck (amtlich beglaubigt) | 20,00 € / Ausdruck | keine | KV 17001 GNotKG |
| Handels-/Vereinsregisterabruf (elektronisch) | kostenlos | keine | § 9 HGB; DiRUG (seit 01.08.2022) |
| Amtlich beglaubigter Handelsregisterausdruck | ca. 15,00 € / Ausdruck | keine | HRegGebV (Gebührenverzeichnis) |
Gerichtsgebühren; keine Umsatzsteuer. Der einfache elektronische Registerabruf ist seit dem 01.08.2022 kostenlos.
| Bezeichnung | Betrag | USt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Apostille / Endbeglaubigung (Justizbehörde) | ca. 25,00 € / Urkunde | keine | Nr. 1310 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG; Haager Übereinkommen |
| Bescheinigung der Beurkundungsbefugnis (Auslandsverkehr) | 15,00 € / Urkunde | keine | Nr. 1311 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG |
| Endbeglaubigung durch das Auswärtige Amt (Nicht-Haager-Staaten) | ca. 22,00 € / Endbeglaubigung | keine | Sondergebührenverordnung AA (seit 01.07.2025) |
| Führungszeugnis | 13,00 € / Zeugnis | keine | Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG; §§ 30, 30a, 30b BZRG |
| Amtliche Beglaubigung einer Kopie durch eine Behörde | ca. 8,00 € / Beglaubigung | keine | landesrechtliche Verwaltungskostengesetze / Gebührensatzungen |
| Einfache Meldebescheinigung | ca. 9,00 € / Bescheinigung | keine | § 18 BMG; kommunale Gebührensatzung |
Hoheitliche Verwaltungs- und Justizgebühren; keine Umsatzsteuer. Landesrechtlich geregelte Posten können abweichen.
| Bezeichnung | Betrag | USt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Geburtsurkunde | ca. 12,00 € / Urkunde | keine | § 55 PStG; kommunale Gebührensatzung |
| Eheurkunde | ca. 12,00 € / Urkunde | keine | § 57 PStG; kommunale Gebührensatzung |
| Sterbeurkunde | ca. 12,00 € / Urkunde | keine | § 60 PStG; kommunale Gebührensatzung |
Kommunal geregelte Gebühren; keine Umsatzsteuer. Die Beträge sind Richtwerte und je Standesamt unterschiedlich.
Fällt auf notarielle Beglaubigungen Umsatzsteuer an?
Ja. Notargebühren sind steuerbare Leistungen; zu ihnen kommen 19 % Umsatzsteuer
hinzu. Die Beglaubigung einer Unterschrift für 20,00 € kostet mit Umsatzsteuer
also 23,80 €. Hoheitliche Gerichts- und Verwaltungsgebühren (Grundbuch,
Register, Apostille, Führungszeugnis, Personenstandsurkunden) sind dagegen
umsatzsteuerfrei.
Was kostet die Beglaubigung einer Unterschrift beim Notar?
Die Gebühr richtet sich nach KV 25100 GNotKG: 0,2 der vollen Gebühr nach
Tabelle B, mindestens 20,00 € und höchstens 70,00 € (zzgl. 19 % Umsatzsteuer).
Bei niedrigen Geschäftswerten gilt regelmäßig die Mindestgebühr von 20,00 €;
der Höchstbetrag von 70,00 € wird ab einem Geschäftswert von 140.000,01 €
erreicht.
Was kostet eine Apostille?
Die Apostille einer Justizbehörde kostet nach Nr. 1310 der Anlage zu § 4 Abs. 1
JVKostG 25,00 € je Urkunde; sie ist eine Verwaltungsgebühr und umsatzsteuerfrei.
Landesrechtliche Regelungen können abweichen. Für Urkunden zur Verwendung in
Nicht-Haager-Staaten erteilt das Auswärtige Amt eine Endbeglaubigung
(seit 01.07.2025: 22,00 €).
Aktualisiert am 3. September 2026.
Hinweis: rein informativ, keine Rechtsberatung.
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