
Rechtsgrundlage: § 34 GKG i.V.m. dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 GKG) – geltende Werte nach dem KostBRÄG 2025, aktualisiert am 3. September 2026
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7 Tage kostenlos testenDer Rechner ermittelt die Gerichtskosten für zivilrechtliche Verfahren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Grundlage ist stets eine Wertgebühr: Aus dem Streitwert wird nach § 34 GKG (Anlage 2) eine 1,0-Gebühr abgeleitet, die anschließend mit dem Gebührensatz des jeweiligen Verfahrens aus dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 GKG) multipliziert wird. Die Gerichtsgebühr wird bereits mit Einreichung fällig (§ 6 GKG).
Hinweis: Familiensachen (Ehe-, Kindschafts-, Unterhaltssachen usw.) richten sich nicht nach dem GKG, sondern nach dem FamGKG mit einer eigenen Werttabelle (§ 28 FamGKG) und werden hier nicht berechnet.
| Streitwertstufe | 1,0-Gebühr |
|---|---|
| bis 500 € | 40,00 € |
| bis 2.000 € | je angefangene 500 € + 21,00 € |
| 2.001 - 10.000 € | je angefangene 1.000 € + 22,50 € |
| 10.001 - 25.000 € | je angefangene 3.000 € + 30,50 € |
| 25.001 - 50.000 € | je angefangene 5.000 € + 40,50 € |
| 50.001 - 200.000 € | je angefangene 15.000 € + 140,00 € |
| 200.001 - 500.000 € | je angefangene 30.000 € + 210,00 € |
| über 500.000 € | je angefangene 50.000 € + 210,00 € |
Die Erhöhung wird jeweils für jeden angefangenen Betrag der Stufe berechnet, nicht anteilig. Beispiel: Bei einem Streitwert von 5.000 € beträgt die 1,0-Gebühr 170,50 €; im gewöhnlichen Urteilsverfahren erster Instanz (Faktor 3,0) ergeben sich 511,50 €.
| Verfahren | Gebührensatz | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bürgerlicher Rechtsstreit, 1. Instanz (streitiges Urteil) | 3,0 | Nr. 1210 KV GKG |
| Vorzeitige Beendigung 1. Instanz (Rücknahme, Anerkenntnis-/Versäumnisurteil, Vergleich) | 1,0 | Nr. 1211 KV GKG |
| Berufung | 4,0 | Nr. 1220 KV GKG |
| Revision | 5,0 | Nr. 1230 KV GKG |
| Mahnverfahren (mindestens 38,00 €) | 0,5 | Nr. 1100 KV GKG |
| Streitwert | 1,0-Gebühr |
|---|---|
| 500,00 € | 40,00 € |
| 1.000,00 € | 61,00 € |
| 2.000,00 € | 103,00 € |
| 5.000,00 € | 170,50 € |
| 10.000,00 € | 283,00 € |
| 25.000,00 € | 435,50 € |
| 50.000,00 € | 638,00 € |
| 100.000,00 € | 1.198,00 € |
| 200.000,00 € | 2.038,00 € |
| 500.000,00 € | 4.138,00 € |
Aktualisiert am 3. September 2026.
Hinweis: rein informativ, keine Rechtsberatung.
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