
Rechtsgrundlage: §§ 288, 247 BGB (Verzugszinsen und Basiszinssatz), § 246 BGB (gesetzlicher Zinssatz) und § 352 HGB (Fälligkeitszinsen im Handelsgeschäft)
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7 Tage kostenlos testenDer Rechner ermittelt die einfachen Zinsen auf einen Kapitalbetrag zwischen dem Verzugsbeginn (nicht mitgerechnet) und dem Enddatum (mitgerechnet). Grundlage der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB, den die Deutsche Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli festsetzt. Darauf wird der gesetzliche Zuschlag aufgeschlagen: + 5 Prozentpunkte im Regelfall, insbesondere bei Beteiligung eines Verbrauchers (§ 288 Abs. 1 BGB), und + 9 Prozentpunkte für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung (§ 288 Abs. 2 BGB). Der gesetzliche Zinssatz ohne Verzug beträgt 4 % pro Jahr (§ 246 BGB), Fälligkeitszinsen im beiderseitigen Handelsgeschäft 5 % pro Jahr (§ 352 HGB). Weil § 288 BGB auf den jeweiligen Basiszinssatz verweist, wird der Zeitraum bei jeder Änderung des Basiszinssatzes in Teilzeiträume aufgeteilt; die festen Sätze (§ 246 BGB, § 352 HGB) werden nicht aufgeteilt. Die Zinsen werden nach den tatsächlichen Tagen mit einer Jahresbasis von 365 Tagen berechnet.
| In Kraft ab | Basiszinssatz |
|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % |
| 01.07.2023 | 3,12 % |
| 01.01.2023 | 1,62 % |
| 01.07.2016 | -0,88 % |
| 01.01.2015 | -0,83 % |
| 01.07.2014 | -0,73 % |
| 01.01.2014 | -0,63 % |
| 01.07.2013 | -0,38 % |
| 01.01.2013 | -0,13 % |
Nur tatsächliche Änderungen sind aufgeführt; halbjährlich unveränderte Festsetzungen (zum Beispiel die Bestätigung von 1,27 % zum 1. Januar 2026) sind aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen.
| Zinsart | Zuschlag / Satz |
|---|---|
| Verzug, Regelfall / Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) | + 5 Prozentpunkte |
| Verzug, Entgeltforderung ohne Verbraucher / B2B (§ 288 Abs. 2 BGB) | + 9 Prozentpunkte |
| Gesetzlicher Zinssatz (§ 246 BGB) | 4 % fest |
| Fälligkeitszinsen, beiderseitiges Handelsgeschäft (§ 352 HGB) | 5 % fest |
| Zinsart | Jahressatz |
|---|---|
| Verzug, Regelfall / Verbraucher (+ 5 Prozentpunkte, § 288 Abs. 1 BGB) | 6,52 % |
| Verzug, Entgeltforderung ohne Verbraucher / B2B (+ 9 Prozentpunkte, § 288 Abs. 2 BGB) | 10,52 % |
| Gesetzlicher Zinssatz (§ 246 BGB) | 4,00 % fest |
| Fälligkeitszinsen Handelsgeschäft (§ 352 HGB) | 5,00 % fest |
Wie hoch ist der Basiszinssatz derzeit?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 % pro Jahr. Die
Deutsche Bundesbank setzt ihn halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli neu fest;
zum 1. Januar 2026 wurde er bei 1,27 % belassen und zum 1. Juli 2026 auf 1,52 %
angehoben.
Wie werden Verzugszinsen bei Entgeltforderungen im B2B-Verhältnis
berechnet?
Basiszinssatz zuzüglich 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB), sofern kein Verbraucher
beteiligt ist. Der Basiszinssatz wird bei jeder halbjährlichen Änderung neu
angewendet, sodass sich der Zeitraum in Teilzeiträume aufteilt; die Zinsen werden
nach den tatsächlichen Tagen mit Jahresbasis 365 berechnet. Zum 3. September 2026
beträgt der Satz 10,52 %. Zusätzlich kann eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288
Abs. 5 BGB) verlangt werden.
Ab welchem Tag laufen die Zinsen?
Ab dem Tag nach Verzugseintritt: der Tag des Verzugseintritts (dies a quo) wird
nicht mitgerechnet, das Enddatum (dies ad quem) wird mitgerechnet.
Aktualisiert am 3. September 2026.
Hinweis: Dieses Werkzeug dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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